Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Taxi-, Beförderungs-, Buchungs- und damit zusammenhängende Leistungen von:
Inhaber: Kenan Bilici
Markenname: Taxi Kenny
Tilsiterstraße 1 B
90453 Nürnberg
Deutschland
Telefon: 0176 24140177
E-Mail: info@taxi-kenny.de
nachfolgend „Taxi Kenny“ genannt.
(2) Diese AGB gelten insbesondere für Buchungen, die über die Taxi-Kenny-Webseite bzw. Web-App oder telefonisch vorgenommen werden.
(3) Eine Buchung per E-Mail ist nicht vorgesehen. Die E-Mail-Adresse dient insbesondere allgemeinen Anfragen, Beschwerden, Datenschutzanfragen und sonstiger geschäftlicher Kommunikation.
(4) Zwingende gesetzliche Vorschriften sowie die jeweils geltenden Vorschriften des Personenbeförderungs-, Taxi-, Tarif- und Eichrechts bleiben unberührt.
§ 2 Leistungen von Taxi Kenny
(1) Taxi Kenny bietet die entgeltliche Beförderung von Personen mit Taxen an.
(2) Je nach Verfügbarkeit können insbesondere folgende Leistungen angeboten werden:
- Sofortfahrten
- Vorbestellungen
- Privatfahrten
- Geschäftskundenfahrten
- Behindertenfahrdienst (BFD)
- weitere zulässige Beförderungsleistungen
(3) Sämtliche Fahrten stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlichen betrieblichen, fahrer- und fahrzeugbezogenen Verfügbarkeit, soweit keine zwingende gesetzliche Beförderungspflicht entgegensteht.
(4) Ein Anspruch auf eine bestimmte zusätzliche Leistung besteht nur, soweit diese ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 3 Buchung einer Fahrt
(1) Eine Fahrt kann über die Taxi-Kenny-Webseite bzw. Web-App oder telefonisch gebucht bzw. angefragt werden.
(2) Der Fahrgast ist verpflichtet, die zur Durchführung der Fahrt erforderlichen Angaben vollständig und richtig anzugeben.
- Vor- und Nachname
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse bei Online-Buchungen
- Abholadresse
- Zieladresse
- Datum
- gewünschte Abholzeit
- Anzahl der Fahrgäste
- gewünschte Fahrzeugart
- besondere Anforderungen an die Beförderung
(3) Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass eine Fahrt nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
(4) Die bloße Übermittlung einer Buchungsanfrage bedeutet noch nicht, dass Taxi Kenny die gewünschte Fahrt tatsächlich übernehmen kann.
§ 4 Vertragsschluss und Buchungsbestätigung
(1) Bei einer Buchung über die Webseite bzw. Web-App übermittelt der Kunde zunächst seine Buchungsdaten elektronisch an Taxi Kenny.
(2) Eine angefragte Fahrt gilt erst als angenommen, wenn sie durch Taxi Kenny bzw. das hierfür vorgesehene Buchungssystem bestätigt wurde.
(3) Bei einer telefonischen Buchung kommt die Buchung zustande, wenn Taxi Kenny die gewünschte Fahrt bestätigt.
(4) Eine bloße Anfrage, Eingangsbestätigung oder automatisierte Anzeige der übermittelten Buchungsdaten begründet für sich allein keinen Anspruch auf Bereitstellung eines Fahrzeugs, sofern daraus nicht ausdrücklich die Annahme der Fahrt hervorgeht.
(5) Zwingende gesetzliche Beförderungspflichten bleiben unberührt.
§ 5 Sofortfahrten und aktuelle Verfügbarkeit
(1) Sofortfahrten können über die Taxi-Kenny-Webseite bzw. Web-App oder telefonisch angefragt werden.
(2) Sofortfahrten werden nur nach aktueller Verfügbarkeit angenommen und durchgeführt.
(3) Taxi Kenny prüft nach Eingang einer Sofortfahrt, ob die gewünschte Fahrt unter Berücksichtigung insbesondere der aktuellen Fahrzeug- und Fahrerverfügbarkeit, bereits bestehender Buchungen und laufender Fahrten übernommen werden kann.
(4) Eine Sofortfahrt gilt erst als angenommen, wenn die Fahrt durch Taxi Kenny bzw. über das hierfür vorgesehene Buchungssystem bestätigt wurde.
(5) Ist zum gewünschten Zeitpunkt keine entsprechende Kapazität verfügbar, kann eine Sofortfahrt – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Beförderungspflichten – nicht angenommen werden.
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn:
- bereits eine andere Fahrt durchgeführt wird
- eine unmittelbar bevorstehende Vorbestellung besteht
- das Fahrzeug vorübergehend nicht verfügbar ist
- eine rechtzeitige Anfahrt zum Abholort nicht möglich ist
- andere betriebliche oder verkehrsbedingte Gründe entgegenstehen
(6) Eine auf der Webseite bzw. Web-App dargestellte voraussichtliche Fahrzeugverfügbarkeit oder Abholzeit stellt vor der endgültigen Annahme der Fahrt keine Garantie für die tatsächliche Durchführung dar.
(7) Nach Annahme einer Sofortfahrt bemüht sich Taxi Kenny, den angegebenen Abholort schnellstmöglich zu erreichen.
(8) Angezeigte oder genannte Abholzeiten sind grundsätzlich Schätzwerte.
Die tatsächliche Abholzeit kann insbesondere durch Verkehr, Staus, Baustellen, Straßensperrungen, Unfälle, Witterungsverhältnisse, Entfernung zum Abholort oder Verzögerungen vorhergehender Fahrten beeinflusst werden.
(9) Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere eine bestehende Beförderungspflicht innerhalb des jeweiligen Pflichtfahrbereichs, bleiben unberührt.
§ 6 Vorbestellungen
(1) Fahrten können über die Webseite bzw. Web-App oder telefonisch für einen späteren Zeitpunkt vorbestellt werden.
(2) Auch Vorbestellungen werden nur angenommen, wenn Taxi Kenny nach dem bei der Buchung bekannten Stand davon ausgehen kann, dass die Fahrt durchgeführt werden kann.
(3) Eine Vorbestellung gilt erst als angenommen, wenn sie durch Taxi Kenny bzw. das hierfür vorgesehene Buchungssystem bestätigt wurde.
(4) Nach Annahme einer Vorbestellung bemüht sich Taxi Kenny, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Abholort bereitzustellen.
(5) Verkehrsbedingte oder sonstige nicht vorhersehbare Verzögerungen können trotz bestätigter Vorbestellung nicht vollständig ausgeschlossen werden.
(6) Insbesondere Verkehrsstörungen, Staus, Unfälle, Baustellen, Straßensperrungen, Witterung, Verzögerungen vorheriger Fahrten oder kurzfristige technische Störungen können zu Verzögerungen führen.
(7) Bei zeitkritischen Terminen, insbesondere Flugreisen, Bahnreisen, Arztterminen oder Veranstaltungen, sollte der Fahrgast einen ausreichenden zeitlichen Puffer einplanen.
§ 7 Unverbindliche Circa-Preisberechnung
(1) Bei Buchungen über die Taxi-Kenny-Webseite bzw. Web-App kann vor der Buchung ein voraussichtlicher Fahrpreis berechnet und angezeigt werden.
(2) Die Berechnung basiert insbesondere auf Abholadresse, Zieladresse, kartografisch ermittelter Fahrstrecke, berechneter Entfernung und im System hinterlegten Tarifinformationen.
(3) Die softwarebasierte Berechnung kann die tatsächlichen Umstände der späteren Fahrt nicht vollständig berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere tatsächliche Verkehrslage, Staus, verkehrsbedingte Standzeiten, Wartezeiten, Baustellen, Straßensperrungen, Umleitungen, Änderungen der Fahrstrecke, Zwischenstopps und sonstige während der Fahrt auftretende Umstände.
(4) Der angezeigte Betrag stellt grundsätzlich ausschließlich einen unverbindlichen Circa-Preis dar.
(5) Der Circa-Preis stellt insbesondere keinen Festpreis und keine Preisgarantie dar, soweit nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig ein Festpreis vereinbart wurde.
§ 8 Gesetzliche Tarifgrundlage
(1) Für Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr gelten insbesondere die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sowie die jeweils anwendbare örtliche Taxitarifordnung.
(2) § 51 PBefG ermöglicht insbesondere tarifrechtliche Regelungen über Grund-, Kilometer- und Zeitpreise, Zuschläge, Vorauszahlungen, Abrechnung, Zahlungsweise sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen Festpreise und Sondervereinbarungen.
(3) Soweit die Taxitarifordnung der Stadt Nürnberg auf die jeweilige Fahrt Anwendung findet, gelten deren jeweils aktuelle Tarif- und Abrechnungsbestimmungen.
§ 9 Fahrpreisanzeiger und maßgeblicher Fahrpreis
(1) Taxen müssen nach Maßgabe des § 28 BOKraft grundsätzlich mit einem Fahrpreisanzeiger ausgestattet sein. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann an dessen Stelle ein konformitätsbewertetes softwarebasiertes System treten.
(2) Auf den Fahrpreisanzeiger bzw. das entsprechende System finden die Vorschriften des Eichrechts Anwendung.
(3) Bei Fahrten, die nach Taxameter abzurechnen sind, erfolgt die Berechnung des endgültigen Beförderungsentgelts nach den jeweils geltenden gesetzlichen und tarifrechtlichen Vorschriften.
(4) Soweit die Taxitarifordnung der Stadt Nürnberg Anwendung findet, erfolgt bei nach Taxameter abzurechnenden Fahrten die Errechnung des zu entrichtenden Gesamtpreises grundsätzlich durch einen geeichten Fahrpreisanzeiger.
(5) Maßgeblich ist grundsätzlich der nach den geltenden Tarifbestimmungen ordnungsgemäß ermittelte und angezeigte Betrag.
(6) Der zuvor auf der Webseite bzw. Web-App angezeigte Circa-Preis ersetzt den Taxameterpreis nicht.
(7) § 37 BOKraft bleibt unberührt. Danach darf grundsätzlich kein anderes als das vom Fahrpreisanzeiger angezeigte oder ein im Rahmen des Bestellvorgangs zulässig vereinbartes Beförderungsentgelt gefordert werden.
§ 10 Ausfall des Fahrpreisanzeigers
(1) Bei Störung oder Versagen des Fahrpreisanzeigers gelten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen.
(2) Der Fahrgast wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften über eine Störung informiert.
(3) Die Berechnung des Fahrpreises erfolgt in diesem Fall nach den hierfür geltenden Tarifbestimmungen.
§ 11 Fahrstrecke
(1) Eine vor Fahrtbeginn auf der Webseite bzw. Web-App dargestellte Route dient grundsätzlich nur der Orientierung.
(2) Die tatsächlich gefahrene Strecke kann insbesondere aufgrund von Verkehr, Staus, Baustellen, Straßensperrungen, Umleitungen, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsgründen oder Wünschen des Fahrgastes von der vorher dargestellten Strecke abweichen.
(3) Soweit der Fahrgast nichts anderes bestimmt, gelten hinsichtlich der Wahl des Fahrwegs die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 12 Wartezeiten
(1) Wartezeiten werden entsprechend den jeweils geltenden Tarifbestimmungen berücksichtigt.
(2) Hierzu können insbesondere Wartezeiten am Abholort, verkehrsbedingte Standzeiten, Staus, vom Fahrgast gewünschte Zwischenstopps sowie sonstige tariflich zu berücksichtigende Wartezeiten gehören.
(3) Wartezeiten können deshalb dazu führen, dass der tatsächliche Taxameterpreis über dem zuvor online berechneten Circa-Preis liegt.
§ 13 Zahlungsarten
(1) Je nach Buchungsart können insbesondere folgende Zahlungsarten angeboten werden:
- Barzahlung
- Kartenzahlung im Taxi
- Online-Zahlung über SumUp
(2) Bei einer Buchung über die Taxi-Kenny-Webseite bzw. Web-App kann der Kunde die Online-Zahlung über SumUp auswählen.
(3) Die für die jeweilige Buchung verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden angezeigt bzw. bei telefonischen Buchungen entsprechend mitgeteilt.
(4) Zwingende gesetzliche oder tarifrechtliche Vorgaben hinsichtlich der Annahme bestimmter Zahlungsmittel bleiben unberührt.
§ 14 Zahlungsabwicklung über SumUp
(1) Für angebotene Online-Zahlungen setzt Taxi Kenny den Zahlungsdienstleister SumUp ein.
(2) Die elektronische Zahlungsabwicklung erfolgt über die von SumUp bereitgestellte Zahlungsinfrastruktur.
(3) Eine Online-Zahlung gilt gegenüber Taxi Kenny grundsätzlich erst dann als erfolgreich, wenn die entsprechende Transaktion erfolgreich bestätigt wurde.
(4) Schlägt eine erforderliche Online-Zahlung fehl, kann der Kunde, soweit angeboten, eine andere verfügbare Zahlungsart auswählen.
§ 15 Vorabbuchung bei Online-Zahlungen
(1) Wählt der Kunde bei einer Buchung über die Taxi-Kenny-Webseite bzw. Web-App die Online-Zahlung, kann der nach den folgenden Bestimmungen zulässige Betrag bereits vor Fahrtbeginn über SumUp abgebucht werden.
(2) Die gesetzlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen über Vorschüsse bzw. Vorauszahlungen sind hierbei einzuhalten.
(3) § 51 PBefG sieht ausdrücklich vor, dass die zuständigen Stellen Regelungen unter anderem über Vorauszahlungen, Abrechnung und Zahlungsweise treffen können.
(4) Soweit die Taxitarifordnung der Stadt Nürnberg Anwendung findet, richtet sich die zulässige Höhe eines Vorschusses nach deren jeweils geltenden Bestimmungen.
(5) Nach der Nürnberger Taxitarifordnung ist das Fahrgeld grundsätzlich nach Beendigung der Fahrt zu entrichten. Ein Vorschuss darf bis zur Höhe des voraussichtlichen Beförderungsentgelts verlangt werden. Die zulässige Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden tarifrechtlichen Vorgaben.
(6) Der bei einer Online-Zahlung vor Fahrtbeginn abgebuchte Betrag stellt bei einer nach Taxameter abzurechnenden Fahrt grundsätzlich keinen Festpreis dar.
(7) Maßgeblich für die endgültige Abrechnung bleibt der nach den gesetzlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen tatsächlich geschuldete Fahrpreis.
§ 16 Sicherheitsbetrag bei Online-Zahlungen
(1) Soweit gesetzlich und tarifrechtlich zulässig, kann bei der Ermittlung des vor Fahrtbeginn abzubuchenden Betrags berücksichtigt werden, dass der tatsächliche Fahrpreis aufgrund von Verkehr, Wartezeiten und anderen tarifrelevanten Umständen vom reinen kartografisch berechneten Circa-Preis abweichen kann.
(2) Dabei dürfen die jeweils geltenden Grenzen für Vorschüsse bzw. Vorauszahlungen nicht überschritten werden.
(3) Ein hierbei berücksichtigter Sicherheitsbetrag stellt keine zusätzliche Service-, Buchungs- oder Bearbeitungsgebühr dar.
(4) Der konkret vor Fahrtbeginn abzubuchende Gesamtbetrag wird dem Kunden vor Durchführung der Online-Zahlung angezeigt.
(5) Ein Sicherheitsbetrag darf nicht dazu führen, dass Taxi Kenny einen nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen oder tarifrechtlichen Vorschriften unzulässigen Vorschuss erhebt.
(6) Der vorab abgebuchte Gesamtbetrag wird bei der späteren Endabrechnung vollständig berücksichtigt.
§ 17 Endabrechnung bei Online-Zahlungen
(1) Nach Beendigung der Fahrt wird der tatsächlich geschuldete Fahrpreis ermittelt.
(2) Bei nach Taxameter abzurechnenden Fahrten ist hierfür grundsätzlich der ordnungsgemäß ermittelte Taxameterpreis nach Maßgabe der gesetzlichen und tarifrechtlichen Vorschriften maßgeblich.
(3) Anschließend erfolgt ein Abgleich zwischen dem vor Fahrtbeginn bereits abgebuchten Betrag und dem tatsächlich geschuldeten Fahrpreis.
(4) Der vorab abgebuchte Betrag wird vollständig auf den endgültig geschuldeten Fahrpreis angerechnet.
§ 18 Dokumentation des Taxameterpreises
(1) Zur ordnungsgemäßen Durchführung und Nachvollziehbarkeit der Endabrechnung kann der am Fahrtende angezeigte Taxameterpreis durch den Fahrer dokumentiert werden.
(2) Hierzu kann insbesondere eine fotografische Dokumentation des angezeigten Taxameter-Endbetrags erfolgen.
(3) Die Dokumentation dient insbesondere der Erfassung des endgültigen Fahrpreises, dem Abgleich mit einer bereits erfolgten Online-Zahlung, der Bearbeitung einer erforderlichen Rückerstattung oder Nachzahlung sowie der Nachvollziehbarkeit der Abrechnung.
(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dieser Dokumentation richtet sich nach der Datenschutzerklärung von Taxi Kenny.
§ 19 Rückerstattung nach Online-Zahlung
(1) Ist der vor Fahrtbeginn abgebuchte Betrag höher als der tatsächlich geschuldete Fahrpreis, wird der überschüssige Differenzbetrag nach erfolgter Endabrechnung zur Rückerstattung angewiesen.
(2) Die Rückerstattung erfolgt grundsätzlich über SumUp auf das bei der ursprünglichen Online-Zahlung verwendete Zahlungsmittel.
(3) Taxi Kenny veranlasst die Rückerstattung nach erfolgter Endabrechnung.
(4) Die tatsächliche Dauer bis zur Gutschrift kann insbesondere von SumUp, dem Kartenunternehmen, dem kartenausgebenden Institut oder der Bank des Kunden abhängen.
§ 20 Nachzahlung eines Differenzbetrags
(1) Ist der tatsächlich geschuldete Fahrpreis höher als der bereits abgebuchte Betrag, bleibt der Differenzbetrag vom Fahrgast geschuldet.
(2) Soweit der Kunde einer entsprechenden Nachbelastung wirksam zugestimmt hat und diese über die verwendete Zahlungsart technisch und rechtlich zulässig ist, kann der offene Differenzbetrag über das bei der Online-Buchung verwendete Zahlungsmittel eingezogen werden.
(3) Ist eine solche Nachbelastung nicht möglich oder schlägt diese fehl, ist der offene Differenzbetrag unmittelbar nach Fahrtende zu begleichen.
(4) Die Zahlung kann entsprechend den im Fahrzeug verfügbaren Zahlungsarten insbesondere bar oder per Kartenzahlung erfolgen.
§ 21 Kein Festpreis durch Online-Zahlung
(1) Eine vor Fahrtbeginn vorgenommene Online-Zahlung führt nicht automatisch zur Vereinbarung eines Festpreises.
(2) Soweit keine gesetzlich zulässige ausdrückliche Festpreisvereinbarung getroffen wurde, bleibt bei einer nach Taxameter abzurechnenden Fahrt der nach den gesetzlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen ermittelte tatsächliche Fahrpreis maßgeblich.
(3) Der online angezeigte Circa-Preis dient lediglich der vorherigen Orientierung.
§ 22 Pflichten des Fahrgastes
(1) Der Fahrgast hat sich während der Beförderung so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrers und anderer Personen nicht gefährdet, der Straßenverkehr nicht beeinträchtigt, das Fahrzeug nicht beschädigt und eine ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt ermöglicht wird.
(2) Sicherheitsrelevante Anweisungen des Fahrers sind zu beachten.
(3) Gesetzliche Vorschriften über die Rechte und Pflichten von Fahrgästen bleiben unberührt.
§ 23 Anzahl der Fahrgäste
(1) Die bei der Buchung angegebene Anzahl der Fahrgäste muss zutreffend sein.
(2) Die zulässige Personenzahl richtet sich nach dem eingesetzten Fahrzeug und den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Es besteht kein Anspruch darauf, mehr Personen zu befördern, als das eingesetzte Fahrzeug zulässigerweise aufnehmen kann.
§ 24 Gepäck
(1) Gepäck wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der vorhandenen Fahrzeugkapazität befördert.
(2) Besonders große, schwere oder ungewöhnliche Gegenstände sollten bereits bei der Buchung angegeben werden.
(3) Gegenstände, die nicht sicher befördert werden können oder deren Beförderung gesetzlich unzulässig ist, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
(4) Zwingende gesetzliche Beförderungspflichten bleiben unberührt.
§ 25 Tiere
(1) Die Mitnahme von Tieren sollte bei der Buchung angegeben werden, soweit dies für die Auswahl bzw. Vorbereitung eines geeigneten Fahrzeugs erforderlich ist.
(2) Gesetzliche Rechte hinsichtlich der Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden bleiben unberührt.
§ 26 Behindertenfahrdienst (BFD)
(1) Taxi Kenny kann Fahrten im Rahmen des Behindertenfahrdienstes (BFD) anbieten.
(2) Das Angebot richtet sich insbesondere an berechtigte Personen, die über eine entsprechende Blaue oder Gelbe Karte des Bezirks Mittelfranken verfügen.
(3) Der Fahrgast hat die für die Fahrt bzw. Abrechnung erforderliche gültige Berechtigung nachzuweisen.
(4) Durchführung und Abrechnung richten sich nach den jeweils geltenden Bedingungen des Behindertenfahrdienstes und dem vorhandenen Kilometer- bzw. Leistungsbudget.
(5) Ein vorhandenes Kilometerkontingent kann ausschließlich im Rahmen der tatsächlich bestehenden Berechtigung verwendet werden.
§ 27 Geschäftskunden
(1) Für Geschäftskunden können besondere Buchungs- und Abrechnungsmöglichkeiten angeboten werden.
(2) Hierzu können insbesondere gehören:
- Kundennummern
- Firmenkonten
- Rechnungszahlung
- Sammelrechnungen
- besondere Buchungsberechtigungen
(3) Individuell mit Geschäftskunden vereinbarte Bedingungen gehen diesen AGB vor, soweit sie wirksam vereinbart wurden.
§ 28 Änderungen einer Buchung
(1) Änderungswünsche sind Taxi Kenny möglichst frühzeitig mitzuteilen.
(2) Änderungen können insbesondere Abholadresse, Zieladresse, Datum, Uhrzeit, Anzahl der Fahrgäste, Zwischenstopps oder Fahrzeuganforderungen betreffen.
(3) Taxi Kenny kann nicht gewährleisten, dass kurzfristige Änderungen umgesetzt werden können.
(4) Änderungen der tatsächlichen Fahrt können sich auf den endgültigen Taxameterpreis auswirken.
§ 29 Stornierung durch den Fahrgast
(1) Möchte der Fahrgast eine gebuchte Fahrt nicht mehr in Anspruch nehmen, sollte die Buchung unverzüglich storniert werden.
(2) Eine Stornierung kann über eine hierfür vorgesehene Funktion der Webseite bzw. Web-App oder telefonisch erfolgen.
(3) Soweit vor der Buchung wirksam besondere Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, gelten diese ergänzend.
(4) Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
§ 30 Nichterscheinen des Fahrgastes
(1) Der Fahrgast hat zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Abholort erreichbar bzw. abholbereit zu sein.
(2) Ist der Fahrgast nicht anzutreffen, kann der Fahrer versuchen, den Fahrgast über die bei der Buchung angegebene Telefonnummer zu erreichen.
(3) Für entstehende Wartezeiten gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Tarif- und Beförderungsbestimmungen.
§ 31 Nichtdurchführung oder Abbruch einer Fahrt
(1) Taxi Kenny kann eine Fahrt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere dann nicht durchführen oder abbrechen, wenn eine sichere oder rechtlich zulässige Beförderung nicht möglich ist.
(2) Dies kann insbesondere aufgrund technischer Fahrzeugausfälle, außergewöhnlicher Verkehrs- oder Wetterbedingungen, behördlicher Maßnahmen oder konkreter Gefahren für Personen oder Sachen der Fall sein.
(3) Zwingende gesetzliche Beförderungspflichten bleiben unberührt.
§ 32 Verspätungen
(1) Taxi Kenny bemüht sich um eine möglichst pünktliche Durchführung bestätigter Fahrten.
(2) Eine bestimmte Ankunftszeit am Zielort kann grundsätzlich nicht garantiert werden.
(3) Insbesondere Verkehr, Staus, Unfälle, Baustellen, Straßensperrungen, Witterungsverhältnisse und andere nicht vorhersehbare Ereignisse können die Fahrtdauer beeinflussen.
(4) Bei zeitkritischen Terminen sollte der Fahrgast einen angemessenen zeitlichen Puffer berücksichtigen.
§ 33 Verschmutzungen und Beschädigungen
(1) Verursacht ein Fahrgast schuldhaft eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende Verschmutzung oder Beschädigung des Fahrzeugs, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Taxi Kenny kann insbesondere tatsächlich entstandene und rechtlich ersatzfähige Reinigungs-, Reparatur- und sonstige nachweisbare Folgekosten geltend machen.
§ 34 Haftung
(1) Taxi Kenny haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
(3) Insbesondere werden Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
§ 35 Technische Verfügbarkeit der Webseite und Web-App
(1) Taxi Kenny bemüht sich um eine möglichst störungsfreie Verfügbarkeit der Webseite und Web-App.
(2) Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie technische Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.
(3) Einschränkungen können insbesondere durch Wartungsarbeiten, Serverausfälle, Internetstörungen, Störungen von Karten- oder Routendiensten, Störungen des Zahlungsdienstleisters oder sonstige technische Probleme entstehen.
(4) Bei technischen Störungen kann eine Fahrt, soweit möglich, telefonisch angefragt bzw. gebucht werden.
§ 36 Online angezeigte Fahrzeugverfügbarkeit
(1) Eine auf der Webseite bzw. Web-App dargestellte Fahrzeugverfügbarkeit kann sich kurzfristig ändern.
(2) Dies kann insbesondere aufgrund laufender Fahrten, bereits bestätigter Vorbestellungen, Fahrzeugposition, Verkehrslage oder sonstiger betrieblicher Umstände erfolgen.
(3) Eine bloße Verfügbarkeitsanzeige stellt noch keine verbindliche Zusage einer Fahrt dar.
(4) Maßgeblich ist die konkrete Annahme bzw. Bestätigung der jeweiligen Buchung.
§ 37 Widerrufsrecht bei Personenbeförderungsverträgen
(1) Für Verträge über die Beförderung von Personen gelten besondere gesetzliche Bestimmungen.
(2) Für entsprechende Personenbeförderungsverträge besteht daher nicht das allgemeine 14-tägige Widerrufsrecht, das bei zahlreichen anderen Fernabsatzverträgen besteht.
(3) Die Möglichkeit einer Stornierung nach den für die jeweilige Buchung geltenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
§ 38 Datenschutz
(1) Taxi Kenny verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen.
(2) Dies betrifft insbesondere Daten im Zusammenhang mit:
- Buchungen
- Fahrten
- Fahrer- bzw. Fahrzeugzuweisung
- Online-Zahlungen über SumUp
- Geschäftskunden
- Behindertenfahrdienst
- Dokumentation und Abrechnung des tatsächlichen Taxameterpreises
(3) Weitere Informationen befinden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung von Taxi Kenny.
§ 39 Verbraucherstreitbeilegung
Taxi Kenny informiert Verbraucher nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften über eine bestehende Verpflichtung oder Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.
§ 40 Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Zwingende Verbraucherschutzvorschriften sowie sonstige zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 41 Gerichtsstand
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(2) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, Nürnberg als Gerichtsstand vereinbart werden.
§ 42 Vorrang gesetzlicher Taxi- und Tarifbestimmungen
(1) Diese AGB ersetzen keine zwingenden gesetzlichen, behördlichen oder tarifrechtlichen Vorschriften.
(2) Soweit insbesondere:
- das Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- die BOKraft
- eichrechtliche Vorschriften
- die jeweils geltende Taxitarifordnung der Stadt Nürnberg
- andere zwingende gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
von diesen AGB abweichende Vorgaben enthalten, gehen diese Bestimmungen vor.
(3) Dies gilt insbesondere für die Berechnung des Beförderungsentgelts, die Verwendung des Fahrpreisanzeigers, Vorschüsse, Zahlungsbedingungen, Beförderungspflichten und die Durchführung der Taxifahrt.
§ 43 Änderungen dieser AGB
(1) Für eine konkrete Buchung gilt grundsätzlich die Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.
(2) Taxi Kenny kann diese AGB für zukünftige Buchungen anpassen, insbesondere wenn sich gesetzliche Vorschriften, behördliche Vorgaben, Tarifbestimmungen, angebotene Leistungen oder technische Buchungs- und Zahlungsprozesse ändern.
§ 44 Anbieter
Inhaber: Kenan Bilici
Markenname: Taxi Kenny
Tilsiterstraße 1 B
90453 Nürnberg
Deutschland
Telefon:
0176 24140177
E-Mail:
info@taxi-kenny.de